KI-Bußgelder 2026: was einem Mittelständler wirklich droht
Die Rahmen lauten 35 und 20 Millionen Euro. Deutsche Aufsichtsbehörden verhängten 2025 aber insgesamt rund 47 Millionen, davon 45 gegen ein einziges Unternehmen. Was die Zahlen bedeuten, wo DSGVO und AI Act sich unterscheiden und welche Regel für KMU alles ändert.
Die Zahlen, die in jedem Artikel zum Thema stehen, sind Obergrenzen: 35 Millionen Euro oder 7 Prozent nach dem AI Act, 20 Millionen oder 4 Prozent nach der DSGVO. Die Zahl, die niemand danebenstellt, ist die tatsächliche: Deutsche Aufsichtsbehörden verhängten 2025 zusammen rund 47 Millionen Euro, davon 45 Millionen gegen ein einziges Unternehmen.
Dieser Artikel trennt Rahmen von Realität, erklärt die eine Regel, die für KMU alles verändert, und benennt, was 2026 tatsächlich geprüft wird.
Zwei Regelwerke, zwei Bußgeldsysteme
DSGVO und AI Act sanktionieren unterschiedliche Dinge und funktionieren unterschiedlich. Wer sie verwechselt, schätzt sein Risiko systematisch falsch ein.
Die DSGVO sanktioniert den Umgang mit personenbezogenen Daten. Artikel 83 kennt zwei Stufen: bis zu 10 Millionen Euro oder 2 Prozent des weltweiten Konzernumsatzes für formale Verstöße, bis zu 20 Millionen oder 4 Prozent für Verstöße gegen Grundsätze und Betroffenenrechte. Es gilt jeweils der höhere Wert.
Der AI Act sanktioniert den Umgang mit KI-Systemen, unabhängig davon, ob personenbezogene Daten im Spiel sind. Artikel 99 kennt drei Stufen: bis 35 Millionen oder 7 Prozent für verbotene Praktiken nach Artikel 5, bis 15 Millionen oder 3 Prozent für die übrigen Pflichten einschließlich der Transparenzpflichten aus Artikel 50, bis 7,5 Millionen oder 1 Prozent für falsche Angaben gegenüber Behörden.
Beide können nebeneinander greifen. Ein Chatbot, der ohne Hinweis antwortet und dabei unrechtmäßig Daten verarbeitet, verstößt gegen beide Regelwerke, und die Verfahren laufen bei verschiedenen Behörden.
Die Regel, die für KMU alles ändert
Bei DSGVO und AI Act gilt normalerweise der höhere der beiden Werte. Für KMU und Start-ups kehrt der AI Act das um: dort gilt der niedrigere.
Das ist die praktisch wichtigste Zahl im ganzen Thema, und sie steht in kaum einer Zusammenfassung.
Für ein Unternehmen mit 8 Millionen Euro Umsatz heißt das: Der Rahmen für einen Verstoß gegen die Transparenzpflichten liegt bei 3 Prozent von 8 Millionen, also 240.000 Euro, nicht bei 15 Millionen. Bei einem Verstoß gegen die Verbote aus Artikel 5 wären es 560.000 Euro statt 35 Millionen.
Immer noch viel Geld für einen fehlenden Halbsatz im Chatbot. Aber keine Existenzfrage, und der Unterschied entscheidet darüber, ob ein Projekt aus Angst oder aus Vernunft aufgesetzt wird.
Wichtig: Die DSGVO kennt diese Umkehr nicht. Dort gilt auch für den Mittelständler der höhere Wert, und da 4 Prozent von 8 Millionen weniger sind als 20 Millionen, greift bei kleineren Unternehmen faktisch die Umsatzgrenze. Der Effekt ist ähnlich, aber er folgt aus der Rechenweise, nicht aus einer Sonderregel.
Was tatsächlich verhängt wird
Zwischen Januar 2025 und Januar 2026 verhängten europäische Aufsichtsbehörden zusammen rund 1,2 Milliarden Euro an DSGVO-Bußgeldern. Der kumulierte Betrag seit Mai 2018 liegt bei etwa 7,1 Milliarden.
Die deutsche Zahl ist die aufschlussreichere. Deutsche Behörden verhängten 2025 insgesamt rund 47 Millionen Euro, davon 45 Millionen gegen Vodafone, das höchste Bußgeld, das je eine deutsche Aufsichtsbehörde ausgesprochen hat.
Für alle übrigen Verfahren in ganz Deutschland, über alle Branchen und Unternehmensgrößen hinweg, blieben damit rund zwei Millionen Euro.
Diese Verteilung ist die ehrliche Antwort auf die Frage, was einem Mittelständler droht. Deutsche Aufsicht ist konzentriert, nicht flächendeckend: wenige große Verfahren gegen große Unternehmen, dazu eine Vielzahl von Verwarnungen und Anordnungen, die in keiner Bußgeldstatistik auftauchen.
Was das nicht heißt
Aus der Verteilung zu schließen, dass nichts passiert, wäre der zweite Fehler nach der Panik.
Das teuerste ist selten das Bußgeld. Eine Anordnung, eine Verarbeitung einzustellen, trifft ein laufendes Geschäft härter als eine Zahlung. Wenn die Aufsicht sagt, ein System darf so nicht weiterlaufen, steht der Prozess, und der Ersatzprozess ist der manuelle von vorher.
Der zweite Kanal ist die Konkurrenz, nicht die Behörde. Im Wettbewerbsrecht setzen Abmahnungen keine Behörde voraus. Bei E-Mail-Werbung ohne Einwilligung genügt nach ständiger Rechtsprechung eine einzige Mail für einen Unterlassungsanspruch: wir haben das für DACH-Outbound ausführlich aufgeschrieben (in English). Dieser Weg ist schneller und wahrscheinlicher als jedes Aufsichtsverfahren.
Und der dritte ist der Kunde. In Ausschreibungen und Sicherheitsprüfungen fällt eine unklare Datenlage lange vor jeder Behörde auf. Der Schaden heißt dann nicht Bußgeld, sondern verlorener Auftrag.
Der Fall, an dem man die Begründungen lernt
Das italienische Verfahren gegen OpenAI ist bislang die ausführlichste Begründung dazu, was Aufsichtsbehörden bei KI beanstanden. Der Garante verhängte am 20. Dezember 2024 15 Millionen Euro, gestützt auf vier Punkte:
- eine Datenpanne, die nicht binnen 72 Stunden gemeldet wurde
- keine tragfähige Rechtsgrundlage für die Verarbeitung personenbezogener Daten zum Training
- unzureichende Transparenz gegenüber Personen, die den Dienst gar nicht nutzen
- fehlende Altersverifikation
Dazu kam eine Auflage, die mehr wehtut als der Betrag: eine sechsmonatige Informationskampagne über Radio, Fernsehen, Print und Internet, in der OpenAI erklären musste, wie ChatGPT funktioniert und wie Betroffene widersprechen, löschen und berichtigen lassen können.
Drei der vier Punkte betreffen Anbieter von KI-Systemen, nicht Anwender. Der Punkt, der Anwender trifft, ist der erste: Meldefristen gelten auch dann, wenn die Panne bei einem Dienstleister passiert ist. Wer als Verantwortlicher einen KI-Dienst einsetzt, muss innerhalb von 72 Stunden melden können, und dafür muss der Dienstleister vertraglich verpflichtet sein, unverzüglich zu informieren. Diese Klausel steht in erstaunlich vielen Auftragsverarbeitungsverträgen nicht drin.
Was 2026 geprüft wird
Die Aufsichtsbehörden haben KI als Prüfschwerpunkt für 2026 angekündigt, teils mit anlasslosen Prüfungen und teils mit Branchenschwerpunkten im Gesundheits- und Finanzbereich.
Für einen normalen Mittelständler mit KI im Vertrieb und im Service sind vier Dinge realistischerweise die Angriffsfläche:
Der Transparenzhinweis. Seit dem 2. August 2026 muss offengelegt werden, dass eine KI antwortet. Das ist die am leichtesten prüfbare Pflicht überhaupt: Man ruft die Website auf und sieht in dreißig Sekunden, ob sie erfüllt ist. Was am 2. August in Kraft trat und was verschoben wurde, haben wir getrennt.
Das Verarbeitungsverzeichnis. Ein KI-Dienst, der personenbezogene Daten verarbeitet und nicht im Verzeichnis nach Artikel 30 steht, ist ein formaler Verstoß und ein Einstieg für jede weitere Frage.
Der Auftragsverarbeitungsvertrag mit dem Modellanbieter. Ohne Vertrag nach Artikel 28 samt benannter Unterauftragsverarbeiter fehlt die Grundlage.
Die Emotionserkennung, falls jemand sie eingeschaltet hat. Auf Mitarbeiter angewandt ist sie nach Artikel 5 AI Act verboten, ohne Übergangsfrist, seit Februar 2025. Mehrere Vertriebswerkzeuge bieten sie als Häkchen an. Das ist der einzige Punkt in dieser Liste, der in der obersten Bußgeldstufe liegt, und der einzige, den man versehentlich aktiviert.
Die realistische Erwartung
Für ein Unternehmen mit 50 bis 250 Beschäftigten und KI im Tagesgeschäft sieht das reale Risiko so aus: Ein Erstverstoß ohne erkennbaren Schaden endet in aller Regel mit einer Verwarnung und einer Auflage. Ein Verstoß mit Schaden, etwa einer Datenpanne mit Betroffenen, bewegt sich erfahrungsgemäß im mittleren fünfstelligen bis unteren sechsstelligen Bereich.
Was das Bild dreht, sind zwei Faktoren: Vorsatz und Kooperation. Wer nach dem Hinweis abstellt, dokumentiert und meldet, landet fast nie im Bußgeldbereich. Wer erst nach der zweiten Aufforderung reagiert, verschiebt sich stufenweise nach oben.
Das ist die eigentliche Handlungsanweisung, und sie ist unspektakulär: Dokumentation und Reaktionsfähigkeit senken das Risiko stärker als jede technische Maßnahme.
Häufig gestellte Fragen
Drohen einem KMU wirklich 35 Millionen Euro?
Nein. Für KMU und Start-ups gilt nach Art. 99 Abs. 6 AI Act der niedrigere der beiden Werte, also der Prozentsatz vom Umsatz statt des Festbetrags. Bei 8 Millionen Umsatz sind das 560.000 Euro in der höchsten Stufe.
Wie viele Bußgelder gab es 2025 in Deutschland wirklich?
Rund 47 Millionen Euro insgesamt, davon 45 Millionen gegen Vodafone. Für alle übrigen Verfahren im ganzen Land blieben etwa zwei Millionen.
Was ist wahrscheinlicher als ein Bußgeld?
Eine Anordnung, eine Verarbeitung einzustellen, und im Wettbewerbsrecht eine Abmahnung. Beide kommen schneller und treffen den Betrieb unmittelbarer.
Haften wir, wenn unser KI-Anbieter einen Fehler macht?
Als Verantwortlicher ja, gegenüber den Betroffenen und der Aufsicht. Der Anbieter haftet euch gegenüber nach dem Vertrag. Deshalb gehört in den AVV eine Pflicht zur unverzüglichen Information, damit ihr die 72-Stunden-Frist überhaupt einhalten könnt.
Was sollten wir zuerst prüfen?
Den Transparenzhinweis auf allem, was mit Kunden spricht, und ob irgendwo Emotionserkennung auf Mitarbeitergespräche eingeschaltet ist. Das erste ist am leichtesten prüfbar, das zweite ist der einzige Punkt in der obersten Sanktionsstufe.
Quellen: Art. 83 DSGVO, Art. 99 KI-Verordnung, Art. 5 KI-Verordnung, DSGVO-Bußgeld-Datenbank zum Verfahren gegen OpenAI.
